AGB für Aus-, Fort- und Weiterbildungsverträge der VIP Cosmetic Academy
I. Geltungsbereich
- Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsan- nahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Umschulungen, Aus- und Fortbildungsmaßnah- men sowie Spezialseminare, Beratungen und Auskünfte (zusammengefasst: Kurs) im Bildungs- bereich, soweit die Beratung nicht über einzelne Bildungsmaßnahmen hinausgeht. In diesem Fall gelten unsere Geschäftsbedingungen für Dienstverträge (AGB Beratungs- und Handelsverträge). Diese AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung als
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kursteilnehmers (auch: Kunden), seines Arbeits- oder Auftraggebers oder der Vertragspartner für Firmenschulungen sind ausge- schlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
- Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Liefe- rungs- und Leistungsannahme wirksam.
II. Vertragsgegenstand
- Der Teilnehmer erhält Unterricht bzw. praktische Ausbildung in dem laut schriftlichen Vertrag vereinbarten Kurs, Seminar o.a. Bildungsmaßnahme gemäß Lehrplan oder Vereinbarung. Eine Gewähr, dass der Kursteilnehmer die kursrelevanten Prüfungen besteht, wird nicht übernommen. Bildungsmaßnahmen enden zu den vertraglich vereinbarten Terminen. Nach Abschluss der Bil- dungsmaßnahme erhält der Teilnehmer ein Zeugnis der prüfenden Stelle und/oder ein Zertifikat VIP Cosmetic Academy. Bei nicht erfolgreichem Abschluss oder nicht bestandener Prüfung hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf Kosten- erstattung oder Schadenersatz oder Verlängerung der Maßnahme.
- Der berufsbegleitende oder individuelle Unterricht setzt eine angemessene eigenständige Vorbe- reitung durch den Kursteilnehmer voraus, ebenso bei ausgelagertem Unterricht oder Training notwendige individuelle Prüfungsvorbereitungen, zu denen sich dieser
- Sollte die Schulungsmaßnahme ein Praktikum beinhalten, so muss der Teilnehmer sich selbst um eine Praktikumsstelle kümmern. Hierzu hat er alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Praktikum zu bekommen. Sollte der Teilnehmer keine Praktikumsstelle finden, so kann er von der Fortführung der Maßnahme ausgeschlossen werden. Praktika werden in der Regel un- entgeltlich durchgeführt. Ein Anspruch auf Lohnzahlung oder anderen Vergütungen besteht
III. Durchführung des Unterrichts
- Die VIP Cosmetic Academy ist berechtigt, den Unterrichtsstoff aktuellen Bedingungen anzuglei- chen und die Schulungs- oder Trainingsstätte bei Bedarf zu wechseln sowie Unterricht oder Trai- ning zu Partnern
- Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Geräte und sonstigen Ausbildungs- und Hilfsmittel pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Er haftet für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden.
- Dem Teilnehmer ist untersagt, Software-Produkte zu kopieren, Raubkopien oder der VIP Cosme- tic Academy nicht autorisierte Software zu verwenden oder Datenträger zu entfernen. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz (UrRG) in vollem Umfang
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- Während der Bildungsmaßnahme wird außerhalb der vertraglich vereinbarten Ferien kein Urlaub gewährt. Freistellungen sind nur in rechtlich geregelten Einzelfällen möglich, bei geförderten Kur- sen nur in Abstimmung mit der fördernden
- Befindet sich der Teilnehmer bei Beendigung der Maßnahme mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist die VIP Cosmetic Academy berechtigt, das Abschlusszeugnis/Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung solange zurückzuhalten, bis alle Gebühren beglichen
IV. Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung
- Vertragsabschluss:
Es gelten nur schriftliche Verträge auf einem Formblatt der VIP Cosmetic Academy unterzeichnet von Zeichnungs- oder Handlungsbevollmächtigten. Die VIP Cosmetic Academy behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Bewerber für eine Kursteilnahme abzulehnen. Für die Rechtzeitigkeit der entsprechenden Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Anmeldung aus.
- Rücktritts- / Kündigungsmodalitäten:
- Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Ver- tragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Bildungsmaßnahme eingeräumt, soweit dies bei einzelnen Veranstaltungen in der Anmeldung nicht ausgeschlossen ist. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bereits gezahlte Lehrgangsgebühren wer- den voll erstattet, ausgeschlossen die Gebühren für bereits empfangene Lehrmaterialien und ausgeschlossen in der Anmeldung aufgeführte anteilige Aufwandsgebühren.
- Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern einen Antrag auf Förde- rung der beruflichen Weiterbildung nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III) gestellt und kann er an den beruflichen Bildungsmaßnahmen nur teil- nehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der Teilnehmer bei Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Der Teilnehmer ist berechtigt, bei einer Bildungsmaßnahme unter 3 Monaten Dauer mit einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Ende eines Monates, bei längeren Bildungsmaß- nahmen erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des 3. Monats, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfol-
- Mit Ausnahme der Teilnehmer nach Ziffer IV. Abs. 2b sind im Falle eines vorzeitigen Austritts aus einer Maßnahme die Teilnehmergebühren bis zum Ablauf der Kündigungs- frist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Evtl. darüber hinaus gezahlte Gebühren werden nach Rückgabe aller leihweise erhaltenen Unterrichtsmate- rialien
- Der Teilnehmer ist berechtigt bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäfti- gung kostenfrei vom Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zurücktreten zu können. Der Nachweis hat schriftlich zu
- Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnahme ein, entfällt eine Kürzung der Lehrgangsgebüh-
- Außerordentliches Kündigungsrecht VIP Cosmetic Academy:
Die VIP Cosmetic Academy ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu jeder Zeit ohne Frist zu kündi- gen. Wird mündlich gekündigt, muss eine schriftliche Bestätigung folgen. Eine vorherige Abmah- nung ist bei schweren oder wiederholten Verstößen nicht erforderlich.
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Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- Das unberechtigte Kopieren und Installieren von Software-Produkten sowie das Entfer- nen von Datenträgern.
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsge- genstände, der Ausbildungsobjekte, genutzten Fahrzeuge
- Androhung / Ausführung von körperlicher Gewalt oder Beleidigungen gegenüber anderen Teilnehmern oder dem
- Wiederholter Zahlungsverzug Zahlungsrückstand oder Rückstand von 2 Raten.
- Die permanente Störung des
- Häufige Verspätung oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Per- son begründet
- Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmenziel nicht erreichen kann. Da- zu zählt auch eine Nichtzulassung zur integrierten Prüfung.
- Der Teilnehmer kann geforderte Zulassungsvoraussetzungen für die Bildungsmaßnah- me nicht oder nicht mehr vorweisen bzw. die vorgelegten Unterlagen bestätigen nicht oder nicht ausreichend die geforderten Voraussetzungen für die Bildungsmaßnahme, die integrierte Prüfung.
- Der Teilnehmer steht in Beziehung mit der Lehre von L. Ron
V. Zahlung
- Die Höhe der Kursgebühren ergibt sich aus dem Teilnehmer- oder Ausbildungsvertrag oder ana- logen Vereinbarungen. Wird die Gebühr einem umsatzsteuerpflichtigen Dritten in Rechnung ge- stellt und besteht keine Umsatzsteuerbefreiung, erhöhen sich die Gesamtgebühren um den je- weils gültigen Umsatzsteuersatz (gilt nicht für AZAV-zugelassene und/oder SGB III geförderte Maßnahmen). Bei nicht umsatzsteuerbefreiten Bildungsmaßnahmen werden die Gesamtkosten einschließlich aufgeführter Umsatzsteuer
- In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen oder Teilzahlungen ausweist. Bei Teilzahlungen werden die Gebühren anteilig vor Beginn des Kurses bzw. des einzelnen Seminars und danach monatlich oder wie ver- einbart fällig. Bei geförderten Kursteilnehmern gelten die in der Förderungsentscheidung verein- barten Zahlungsfristen und Zahlungsmodalitäten.
- Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Übernahme der Lehrgangsgebühren direkt von den för- dernden Einrichtungen an die VIP Cosmetic Academy entsprechend den Regelungen aus den Fördervereinbarungen oder analogen
- Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis ge- stattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die
- Zahlungen dürfen ausnahmslos nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter. Bei einer Zahlung an Andere ist der Betrag weiterhin fällig.
- Anerkannte Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit nicht Rechtsakte dies beinhalten oder
- Vorauszahlungen oder Teilzahlungen können vertraglich vereinbart werden. Werden die Voraus- zahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Aufnahme in den Kurs oder deren Fortsetzung bei vereinbarten Teilzahlungen bis zur Zahlung aufzuschieben. Das unter Ziffer IV. 2 geregelte Kündigungsrecht wird davon nicht berührt.
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- Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Ver- Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
- Unsere Forderungen werden alle unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu
- Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestrit- ten oder rechtskräftig festgestellt worden
VI. Versicherung und Haftungsbeschränkung
- Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz gemäß RVO erfolgt für die Zeit der Ausbildung in ganztägigen Kursen bei der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, soweit dies vertraglich für die jeweiligen Kurse vereinbart
- Bei Präsenzseminaren in berufsbegleitenden Kursen oder bei individuellen Bildungsmaßnahmen erfolgt keine Versicherung durch VIP Cosmetic
- Die VIP Cosmetic Academy haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen im Rahmen ihrer Haftpflichtversiche- Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
VII. Anwendbares Recht
- Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik
- Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des
VIII. Datenspeicherung
- Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner und Kursteilnehmer (falls nicht Vertragspartner) im Sinne des Bundes- datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint oder rechtlich geboten ist.
IX Fehlzeiten / Krankheit
Die Teilnahmebedingungen sind je nach Kurs/Maßnahme vertraglich geregelt. Der Teilnehmer hat grundsätzlich Fehlzeiten zu vermeiden.
Bei einer zu hohen Anzahl an Fehltagen kann der Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen wer- den.
Sollte es dem Teilnehmer nicht möglich sein zu erscheinen, so hat er dies vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die gilt ebenfalls im Krankheitsfall.
Telefonische Krankmeldungen, am Tage der Erkrankung, bis 8:30 Uhr im Sekretariat: Tel: 023272990295 oder 015778244701
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Der Teilnehmer hat ab dem 1. Tag seiner Krankschrift ein Attest vom Arzt einzuholen. Dieser muss spätestens nach 3 Tagen der VIP Cosmetic Academy vorliegen. Ansprüche seitens des Arbeitgebers / der Arbeitsagentur bleiben davon unberührt. Geht die Krankschrift bis dahin nicht bei der VIP Cosmetic Academy ein, werden die Fehltage als unentschuldigt angesehen. Unentschuldigte Fehltage werden ohne weiteres an den Arbeitgeber bzw. an das zuständige Jobcenter übermittelt.
Des Weiteren gelten die Anweisungen der Fehlzeitenregelung.
X. Sonstiges
- Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unter- nehmen oder freier Mitarbeiter zu
- Der Teilnehmer bestätigt mit Unterschrift, dass er nicht Mitglied von Scientology ist oder in ir- gendeiner anderen Weise in Verbindung mit der Lehre von L. Ron Hubbard steht. Sollte der Teil- nehmer während seiner Zeit bei der VIP Cosmetic Academy einer solchen Organisation beitreten oder anderweitig deren Ansichten vertreten bzw. publizieren so tritt Ziffer IV. Abs. 4i sofort in Dasselbe gilt im Falle einer Falschangabe der Zugehörigkeit.
- Die Hausordnung der VIP Cosmetic Academy ist Bestandteil der AGBs und gilt mit der Teilnahme an einem Kurs / Seminar / Umschulung ebenfalls als
- Diese AGB gelten für alle Standorte sowie alle Filialen und Außenstellen der VIP Cosmetic
- Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
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Erstellt am: 15.01.2020 | Geändert am: 22.12.2022 |
Version: 1.1 | Geprüft und freigegeben durch: Geschäftsleitung |